3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Oberinstanzlich wurden von Amtes wegen ein aktualisierter Leumundsbericht (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, pag. 299 ff.) sowie ein aktualisierter Strafregisterauszug (pag. 303) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter wurde in der oberinstanzlichen Verhandlung der von der Privatklägerin am 13. Juni 2022 eingereichte Bericht des psychiatrischen Ambulatoriums Langenthal vom 11. Mai 2022 (pag. 306 f.) zu den Akten erkannt (pag. 310). Schliesslich wurden anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung die Privatklägerin (pag. 311 ff.) und der Beschuldigte (pag. 314 ff.) nochmals einvernommen.