2 Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter erkannt: 1. Die Schadenersatzforderung der Privatklägerin C.________ wird abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. IV. [Weitere Verfügungen]