1. von der Anschuldigung der versuchten Vergewaltigung, angeblich begangen Ende Juli 2019 in X.________ z. N. von C.________, 2. von der Anschuldigung der versuchten sexuellen Nötigung, angeblich begangen Ende Juli 2019 in X.________ z. N. von C.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 5'302.60 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der halben Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'687.50, an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: der versuchten Nötigung, begangen Ende Juli 2019 in X.________ z. N. von C.________