51 2. A.________ wird eine anteilsmässige Entschädigung für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren von CHF 2'416.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 3. A.________ wird eine anteilsmässige Entschädigung für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren von CHF 460.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. IV.