1. Zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 2. März 2018. Die Polizeihaft von insgesamt 3 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird eine ambulante Behandlung für die Dauer des Vollzugs der Freiheitsstrafe angeordnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 3. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19'223.95. Die verbleibenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'806.00 trägt der Kanton Bern.