5. A.________ in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 632.70 an die C.________ AG verurteilt wurde und die Zivilklage der C.________ AG soweit weitergehend auf den Zivilweg verwiesen wurde; 6. Weiter beschlossen wurde: 6.1. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB):