2. A.________ von der Anschuldigung der Gehilfenschaft zum versuchten qualifizierten Raub, angeblich bandenmässig sowie unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit begangen, eventuell Gehilfenschaft zum versuchten einfachen Raub, in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis am 20./21. Dezember 2017 in Bern, freigesprochen wurde; 3. A.________ schuldig erklärt wurde: 3.1. der Geldwäscherei, begangen im August 2017 in Bern und Biel (Deliktsbetrag CHF 17'820.40), 3.2. der Begünstigung, mehrfach begangen im Zeitraum vom 17. Dezember 2017 bis zum 28. Dezember 2017 in Bern,