47 35. Entschädigungen 35.1 In erster Instanz 35.1.1 Amtliches Honorar von Rechtsanwalt F.________ Die von der Vorinstanz auf CHF 23'729.20 festgesetzte Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt F.________ wird in oberer Instanz bestätigt (pag. 3881; pag. 4092; pag. 4097). Die Entschädigung wurde bereits vollständig ausbezahlt.