Davon auferlegte sie 70%, ausmachend CHF 15'980.95, dem Beschuldigten und die restlichen CHF 6'849 dem Kanton Bern (pag. 4090 f.). Hinzukommen die Kosten für die Ausfertigung des schriftlichen Urteilsmotivs der Vorinstanz von CHF 1'200.00. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich somit auf total CHF 24'029.95. Da die Schuldsprüche der Vorinstanz bestätigt werden und der Beschuldigte in oberer Instanz zusätzlich der versuchten Erpressung schuldig erklärt wird, ist die von der Vorinstanz getroffene Kostenverlegung neu vorzunehmen.