42 digte hat keine Berufslehre oder anderweitige Ausbildung absolviert und holt dies auch im Strafvollzug nicht nach (pag. 4248; pag. 4253). Zwei frühere Arbeitgeber hat er als Ziele für Einbruchdiebstähle ausgewählt. Eine IV-Abklärung wurde wegen mangelnder Kooperation seitens des Beschuldigten abgebrochen (pag. 3674.8). Seine finanzielle Situation muss mit Blick auf die Verlustscheine von rund CHF 120'000.00 und die teilweise dem Beschuldigten aufzuerlegenden Kosten des vorliegenden Verfahrens als desolat bezeichnet werden.