Im Rahmen der Hauptverhandlung nahm der Beschuldigte Stellung zu einer allfälligen Landesverweisung, und führte aus, er werde es akzeptieren, falls das Gericht zum Entscheid gelange, er müsse das Land verlassen. In Nordmazedonien werde es ihm jedoch schwer fallen, Fuss zu fassen. Er beherrsche die kyrillische Schrift nicht und in Nordmazedonien seien offiziellen Dokumente und Informationen in der kyrillischen Schrift verfasst. Seine Zukunft sehe er im Kosovo, dort könne er mit dem mazedonischen Pass auch arbeiten. Im Kosovo könne er beispielsweise in einem Call Center arbeiten, oder auch als Übersetzer; dafür müsse er jedoch «noch das Fremdwörterbuch lernen».