3591). Verbunden mit der diagnostizierten ADHS besteht ein hohes Risiko künftiger Vergehen oder Verbrechen mit Gewaltanwendungen, Strassenverkehrsdelikten und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (pag. 3592). Eine Behandlung, die sich im Rahmen von regelmässigen Sitzungen auf die Suchtproblematik, die Abstinenzbereitschaft und eine Verbesserung der Selbstkontrolle fokussiert, wäre prognostisch wirksam (pag. 3593). Zweckmässig erscheint laut Gutachten eine ambulante Behandlung gemäss Art. 63 StGB (pag.