Die Schuldfähigkeit ist leicht vermindert. Die Tatschwere reduziert sich daher, es bleibt jedoch bei einem leichten Verschulden. Das Strafmass reduziert sich (bei hypothetisch eingetretenem Erfolg) auf eine Freiheitsstrafe von 70 Tagen. 24.1.3 Fakultative Strafmilderung wegen Versuchs Der Beschuldigte unternahm alles nach seinem Tatplan zum Erfolgseintritt Nötige. Der Erfolg blieb dennoch aus. Die Tat hatte für D.________ leichte Folgen. Es rechtfertigt sich lediglich eine Reduktion des Strafmasses um 20 Tage. 24.1.4 Fazit Es resultiert ein Strafmass von 50 Tagen Freiheitsstrafe.