März 2016 kam ihre gemeinsame Tochter in der Schweiz zur Welt. Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, mit Ausnahme seiner Finanzen, können als geordnet bezeichnet werden. Die Strafempfindlichkeit ist trotz der Tatsache, dass der Beschuldigte Familienvater ist und eine 6-jährige Tochter hat, durchschnittlich. Anlass dafür, die zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschobene Freiheitsstrafe mit Urteil vom 25. Juni 2020 in Vollzug zu setzen, gaben unter anderem mehrere Meldungen über häusliche Gewalt zum Nachteil seiner Ehefrau (pag. 3674.9; vgl. ebenso pag. 3674.23 f.).