Diese werden hälftig, also im Umfang von 10 Tagen Freiheitsstrafe, asperiert. Das Zwischenresultat zur Asperation auf die Grundstrafe beträgt 375 Tage oder 12.5 Monate Freiheitsstrafe (vgl. E. 21 oben). 23.8 Täterkomponenten betreffend die vor dem Ersturteil begangenen Delikte Der Beschuldigte wuchs mit seinen drei Geschwistern in Bern bei seiner Mutter und später bei seinem Stiefvater auf (pag. 3453). Seine Kindheit verlief schwierig. Der leibliche Vater war ihm und seiner Mutter gegenüber gewalttätig (pag. 3459, Z. 963 ff.; pag. 3461, Z. 1044 ff.).