Je intensiver in dieses Recht eingegriffen wird, desto stärker ist die Verletzung des Rechtsguts einzuschätzen und umso höher hat die Strafe auszufallen. Die VBRS-Richtlinien sehen als Referenz für einen Vermieter, der sich oder anderen ohne Einwilligung des Betroffenen Zugang verschafft, eine Strafe von 5 Strafeinheiten vor (S. 49).