Zum Nachteil der C.________ AG Während des Einbruchs bei der Firma L.________(Firma) wurde ausserdem bei der C.________ AG ein Sachschaden von CHF 4'344.70 verursacht. Dieser Schaden war jedoch für den Einbruch nicht Notwendig. Im Übrigen gilt das zuvor Ausgeführte (E. 23.6.1 oben). Angemessen erscheint eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen. Diese wird im Umfang von 15 Tagen asperiert. Das Zwischenresultat erhöht sich auf 365 Tage Freiheitsstrafe (vgl. E. 21 oben). 23.7 Mehrfacher Hausfriedensbruch Geschütztes Rechtsgut von Art.