Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien; Stand: 1. Januar 2021) sehen auf S. 47 als Referenz bei einem Täter, der den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und einen Schaden von knapp über CHF 300.00 verursacht, eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor. Der Schaden beläuft sich vorliegend auf CHF 8'380.00 und ist bedeutend höher als im Referenzsachverhalt. Die Sachbeschädigungen gingen mit dem Diebstahl als gleichsam notwendige Begleiterscheinungen einher.