Die Sachbeschädigungen zum Nachteil der Firma L.________(Firma) und des O.________(Institut) sind eng miteinander verknüpft und erfolgten in einem Zug. Sie werden daher gemeinsam beurteilt. Art. 144 StGB schützt die unbeeinträchtigte tatsächliche Herrschaftsmacht über eine Sache sowie das Vermögen (BSK StGB-WEISSENBERGER, 4. Auflage, Art. 144 N 1 f.). Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien;