32 Angemessen erscheint eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen. Diese wird wegen des engen Zusammenhangs zu den Einbruchdiebstählen nur hälftig, also im Umfang von 30 Tagen Freiheitsstrafe, asperiert. Im Sinne eines Zwischenresultats ergeben sich 320 Tage Freiheitsstrafe (vgl. E. 21 oben). 23.6 Mehrfache Sachbeschädigung 23.6.1 Zum Nachteil der Firma L.________(Firma) und des O.________(Institut) Die Sachbeschädigungen zum Nachteil der Firma L.________(Firma) und des O.________(Institut) sind eng miteinander verknüpft und erfolgten in einem Zug.