Angemessen erscheint eine Freiheitsstrafe von 120 Tagen. Diese wird im Umfang von 90 Tagen asperiert. Das Zwischenresultat beträgt 290 Tage Freiheitsstrafe (vgl. E. 21 oben). 23.5 Begünstigung Der Beschuldigte organisierte eine Unterkunft für G.________ und liess ihn zeitweise bei sich zuhause wohnen. Er leistete damit einen nicht unbedeutenden Beitrag zu den Einbruchdiebstählen. Hinsichtlich des für G.________ gemieteten Zimmers schaltete er ein Inserat im Internet hoch, liess sich das Zimmer vorgängig zeigen und täuschte den Bewohnern der Wohngemeinschaft eine langjährige Freundschaft mit G._____