23.3.2 Fakultative Strafmilderung wegen Versuchs Der tatbestandsmässige Erfolg war nicht besonders nahe. Die Tat blieb folgenlos. Dies rechtfertigt auch in diesem Fall eine Halbierung des Strafmasses. 23.3.3 Fazit Es resultiert ein Strafmass von 75 Tagen Freiheitsstrafe. Davon werden 50 Tage asperiert. Das Zwischenresultat zur Asperation beträgt 200 Tage Freiheitsstrafe (vgl. E. 21 oben). 23.4 Geldwäscherei Es wird vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. VII.4.2. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs;