23.2.3 Zwischenfazit Es resultiert ein Strafmass von 75 Tagen Freiheitsstrafe. Dieses wird im Umfang von 50 Tagen asperiert. Im Sinne eines Zwischenresultats ergibt sich eine Asperation von 150 Tagen Freiheitsstrafe (vgl. E. 21 oben). 23.3 Versuchter Diebstahl zum Nachteil der L.________(Firma) 23.3.1 Objektive und subjektive Tatschwere Die Täterschaft unternahm vor dem gelungenen Einbruch bereits einen Versuch, bei der Firma L.________(Firma) einzubrechen und Geld zu erbeuten. G.________ wurde jedoch von einem Mitarbeiter auf der Treppe angetroffen und verliess den Gebäudekomplex unverrichteter Dinge (vgl. pag. 2405 ff.).