Vorliegend war die Deliktsbeute deutlich geringer. Dies wirkt sich verschuldensmindernd aus. Bei der Vorbereitung wirkte die Täterschaft professionell und arbeitsteilig zusammen. Der Beschuldigte trug unter anderem mit seinen Informationen und Instruktionen wesentlich dazu bei, dass der Einbruch gelang. Die Täterschaft nahm einen grossen Aufwand für die Planung und Vorbereitung des Einbruchs auf sich. Insiderwissen über die Geschäftsräumlichkeiten auszunutzen und diese vorgängig auszukundschaften zeugt zudem von einer beträchtlichen kriminellen Energie.