Es liegt somit teilweise retrospektive Konkurrenz vor. Die (bereits rechtskräftig beurteilte) versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil von T.________ stellt angesichts des abstrakten Strafrahmens von Art. 122 StGB die schwerste Straftat dar (vgl. Ziff. III.3. des Urteilsmotivs des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 2. März 2018; pag. 3663 f.). Das Strafmass der