21. Methodik und Bestimmung des schwersten Delikts Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 2. März 2018 (nachfolgend als Ersturteil bezeichnet) zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt (pag. 3625 ff.). Er beging die vorliegend zu beurteilenden Delikte, für die ebenfalls eine Freiheitsstrafe auszusprechen sein wird (dazu sogleich E. 22 unten), teilweise vor und teilweise nach diesem Ersturteil. Einzig die versuchte Erpressung (Ziff. 5 AKS) wurde danach begangen. Es liegt somit teilweise retrospektive Konkurrenz vor.