Der Beschuldigte wollte D.________ zur Aushändigung des Geldes bewegen, indem er ihm mittels Text- und Sprachnachrichten androhte, er werde ihn, dessen Familie, Ehefrau und Kinder töten, ihn aufschlitzen, ihn einen Kopf kürzer machen sowie seinem Bruder etwas antun. Weiter beschimpfte er D.________ mit Ausdrücken wie «Scheiss-Serbe» und «Nuttensohn». Dadurch versetzte er D.________ in Angst. Er begab sich auch zum Domizil von D.________, um seinen Drohungen Nachdruck zu verleihen. D.________ bezahlte letztlich kein Geld an den Beschuldigten. Bei alledem wusste der Beschuldigte, dass weder er noch der Vater von R.________