16. Beweisergebnis Es ist somit aufgrund der Aussagen des Beschuldigten erstellt, dass er von D.________ mittels Text- und Sprachnachrichten die Aushändigung von CHF 2'500.00 verlangte. Davon hätte er CHF 2'000.00 zur Begleichung der Schuld von R.________ bei einem nicht namentlich genannten Darlehensgeber verwendet und die restlichen CHF 500.00 dem Vater von R.________ zur freien Verfügung übergeben. Der Beschuldigte wollte D.______