Als R.________ das Darlehen nicht habe zurückbezahlen können, sei der unbekannte Darlehensgeber an den Beschuldigten gelangt. Dieser habe zum Beschwichtigen die Rückzahlung des Darlehens garantiert bzw. sich dafür verbürgt und dem Darlehensgeber vorerst CHF 1'000.00 seines eigenen Geldes bezahlt. In der Folge habe R.________ CHF 2'500.00 zur Rückzahlung der Restschuld auftreiben können. Dieser Betrag sei ihm allerdings von D.________ gewaltsam geraubt worden. Der Beschuldigte habe die geraubten CHF 2'500.00 von D.________ verlangt, um damit die Schuld von R.________ beim unbekannten Darlehensgeber zu begleichen.