mehrfach begangen am 05.03.2019 in Ostermundigen und Bern zum Nachteil von D.________, geb. 05.10.1984, durch folgendes Tatvorgehen: A.________ kontaktierte am 05.03.2019 via WhatsApp, SMS und telefonisch D.________ in Ostermundigen und verlangte von diesem Geld, beziehungsweise die Bezahlung von CHF 2‘500.00, welche R.________, geb. R.________, D.________ zuvor übergeben hatte, um von diesem in Ruhe gelassen zu werden. R.________ hatte auf dieses Geld endgültig verzichtet und wollte dieses auch nicht wieder zurück. A.________ beabsichtigte, dieses Geld für sich selber zu verwenden.