Im Ergebnis ist die Qualifikation der Bandenmässigkeit nicht erfüllt. Folglich ist der Beschuldigte (als Mittäter) des mehrfachen und teilweise versuchten Diebstahls sowie der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig zu erklären. 18 III. Vorwurf gemäss Ziff. 5 AKS 12. Sachverhalt gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. 5 der Anklageschrift 20. Oktober 2020 folgendes vorgeworfen (pag. 3865): Versuchte Erpressung (Art. 156 i.V.m. Art. 22 StGB), eventuell versuchte Nötigung (Art. 181 i.V.m. Art. 22 StGB),