Seine Tatbeiträge gehen damit weit über die blosse Förderung der Taten hinaus. Die Taten hätten sich ohne sein Zutun deutlich anders abgespielt, ja wären eventuell gar nicht erst möglich gewesen. Nach dem ersten, missglückten Einbruch bei der Firma L.________(Firma) wurde der Beschuldigte zur Planung weiterer Anläufe beigezogen. Er trug dadurch wesentlich zum Gelingen des Vorhabens bei. Gerade seine erneute Konsultation lässt ihn als festen, gegenüber den Mitbeteiligten gleichrangigen Teil der Gruppe erscheinen. Überdies war er im Zeitpunkt der Taten nicht erwerbstätig und hatte ein finanzielles Interesse an den Einbrüchen.