Als einziger verfügte er über detailliertes Wissen über seine ehemaligen Arbeitsorte und teilte mit, wo Geld zu holen ist und wo sich Videokameras befinden (pag. 3260; pag. 3790). Er informierte seine Mitbeteiligten über Besonderheiten der Gebäude und die Navigation im Inneren. Die hierzu erstellten Planskizzen hatte der Beschuldigte teilweise selbst angefertigt, teilweise wurden sie auf Basis seiner Anweisungen von H.________ gezeichnet. Ferner begleitete er die Ausführenden bei der Rekognoszierung vor Ort. Seine Tatbeiträge gehen damit weit über die blosse Förderung der Taten hinaus.