344 StPO, wenn das Gericht dem Angeklagten das rechtliche Gehör gewährt. In der Regel wird die Eventualanklage einen weniger gravierenden Vorwurf umfassen. Der betreffende Anklagepunkt wird mit der Wendung «eventuell» oder «eventualiter» eingeleitet. Eventualanklagen werden dementsprechend in der Urteilsberatung erst thematisiert, wenn der Sachverhalt, welcher der eigentlichen Anklage zugrunde liegt, vom Gericht als nicht erfüllt betrachtet wird (zum Ganzen BSK StPO-HEIMGARTNER/NIGGLI, Art. 325 N 47). 11.4.2 Abgrenzung Alternativ-/Eventualanklage sowie Anklagegrundsatz im Hinblick auf Bandenmässigkeit Ziff.