Nach (zumindest) einem missglückten Einbruchsversuch war der Beschuldigte bei der L.________(Firma) auch einmal persönlich vor Ort, um einen gangbaren Weg in die Gebäude zu finden. Da sich der Einbruch bei der L.________(Firma) schwieriger als erwartet herausstellte, wurde ein Versuch bei der N.________(AG) AG gestartet, welcher jedoch wegen einer Alarm- sowie einer Lichtanlage misslang. Dabei gelangte man bis ins Gebäude, es entstand jedoch weder Sachschaden, noch konnte Beute gemacht werden.