Nebst dem unglaubwürdigen Aussageverhalten des Beschuldigten und dem rechtskräftigen Schuldspruch wegen Begünstigung liegen zahlreiche weitere Beweise vor, die seine direkte Beteiligung an der Planung, Entschlussfassung und Organisation der Einbrüche belegen, vor allem sein Verhalten in der Untersuchung. Im Anschluss an seine Erstbefragung als Auskunftsperson am 22. Januar 2018 (pag. 2433 ff.) wurde der Beschuldigte dabei beobachtet, wie er bei sich zuhause 4 Kehrrichtsäcke holte und diese zur Entsorgung am Wohnort seiner Schwester aufs Trottoir stellte (pag. 3200 f.). Im sichergestellten Kehricht wurden 3 angesengte Planskizzen von den Einbruchszielen gefunden (pag. 3202 ff.).