Hierbei verursachte G.________ beim Durchsuchen an den Einrichtungen und am Mobiliar Sachschäden im Umfang von ca. CHF 8‘180.- (Fenster ca. CHF 2‘000.--, Rollschränke ca. CHF 4‘330.--, Korpusse CHF 1‘850.-) (Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, teilweise mehrfach versucht sowie vollendet). Höhe der hierfür versprochenen oder erhaltenen Entschädigung unbekannt - eventuell keine, da ohnehin am Deliktserlös der durch G.________ und den weiteren Mitbeteiligten in der Schweiz beabsichtigten und begangenen Straftaten als Mitinitiator beteiligt