_ in unmittelbarer Nähe in seinem Wagen wartete. Die beiden wurden aber nach dem Passieren einer unverschlossenen Metalltüre von Bewegungsmeldern erfasst, worauf das Licht anging und eine Alarmanlage aktiviert wurde, weshalb sie unverrichteter Dinge flüchten mussten (versuchter Diebstahl). Höhe der hierfür versprochenen oder erhaltenen Entschädigung unbekannt - eventuell keine, da ohnehin am Deliktserlös der durch G.________ und den weiteren Mitbeteiligten in der Schweiz beabsichtigten und begangenen Straftaten als Mitinitiator beteiligt.