als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 02.03.2018; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe im Falle schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 4 Tage festzusetzen, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 02.03.2018; 3. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten IV. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten. V. 1. Die Verfahrenskosten vor oberer Instanz seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.