1. der Gehilfenschaft zum vollendeten und versuchten Diebstahl, mehrfach begangen in der Zeit vom 18.12.2017 bis am 22./23.12.2017 in Bern und K.________, 2. der Gehilfenschaft zur Sachbeschädigung, mehrfach begangen am 22./23.12.2017 in Bern, 3. der Gehilfenschaft zum Hausfriedensbruch, mehrfach begangen am 22./23.12.2017 in Bern und er sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von drei Tagen;