frei zu sprechen von der Anschuldigung der versuchten Erpressung, eventuell der versuchten Nötigung, angeblich mehrfach begangen am 05.03.2019 in Ostermundigen und Bern zum Nachteil von D.________; unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern. III. A.________, vgt., sei hingegen schuldig zu erklären