Es sei festzustellen, dass das Verfahren gegen A.________, ngt., in Rechtskraft erwachsen ist, soweit A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Gehilfenschaft zum versuchten qualifizierten Raub, angeblich bandenmässig sowie unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit begangen, eventuell Gehilfenschaft zum versuchten einfachen Raub, in der Zeit vom 18.12.2017 bis am 20./21.12.2017 in Bern, sowie dass er schuldig gesprochen wurde 1. der Geldwäscherei, gemeinsam mit E.________ sowie einer weiteren Person begangen im August 2017 in Bern und Biel (Deliktssumme CHF 17'820.40),