1. der Einstellung des Strafverfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom November 2017 bis am 16. April 2018 in Bern, durch Konsum von Kokain und Methamphetamin, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. des Freispruchs von der Anschuldigung der Gehilfenschaft zum versuchten qualifizierten Raub, angeblich bandenmässig sowie unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit begangen,