4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung Folgendes (pag. 4272 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 16. April 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich