3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden die Vollzugsaufträge bzw. Einweisungsverfügungen über den sich wegen anderer Urteile im Strafvollzug befindenden Beschuldigten eingeholt (datierend vom 18. September 2020, pag. 4199 ff.; datierend vom 18. November 2021, pag. 4232 ff.). Ferner wurde der Austrittsbericht aus der Justizvollzugsanstalt Thorberg (datierend vom 7. Dezember 2021; pag. 4247 ff.) ediert. Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde über den Beschuldigten ein aktueller Vollzugsbericht der JVA Witzwil (datierend vom 18. März 2022; pag. 4251 ff.) eingeholt.