Es wird festgestellt, dass die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt F.________ (Mandat sistiert) mit Verfügung des Regionalgerichtes Bern- Mittelland vom 15.12.2020 bereits wie folgt bestimmt worden ist: […] Der Kanton Bern entschädigte Rechtsanwalt F.________ darauf basierend mit CHF 23'729.20. Auf das Nachforderungsrecht wurde durch Rechtsanwalt F.________ verzichtet. Mit derselben Verfügung wurde festgestellt, dass über die allfällige Rückzahlungsverpflichtung von A.________ gegenüber dem Kanton im Endurteil entschieden wird.