1. Zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichtes Bern-Mittelland vom 02.03.2018. Die Polizeihaft von insgesamt 3 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 13’412.00 und Auslagen von CHF 2'568.95, insgesamt bestimmt auf CHF 15’980.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […] IV.