A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Gehilfenschaft zum versuchten qualifizierten Raub, angeblich bandenmässig sowie unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit begangen, eventuell Gehilfenschaft zum versuchten einfachen Raub, in der Zeit vom 18.12.2017 bis am 20./21.12.2017 in Bern, 2. von der Anschuldigung der versuchten Erpressung, eventuell der versuchten Nötigung, angeblich mehrfach begangen am 05.03.2019 in Ostermundigen und Bern zum Nachteil von D.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A._____