Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Hauptverhandlung deutlich kürzer als in der Honorarnote veranschlagt dauerte. Unter Berücksichtigung der kürzeren Verhandlungsdauer sowie des nicht im Einzelnen bezifferten Mehraufwandes für die Vorbereitung (pag. 1039) ist ein Aufwand von 19 Stunden zum Tarif von CHF 200.00 sowie 36 Minuten zum Tarif von CHF 100.00 (Mitarbeit ihres Praktikanten) zuzüglich Pauschalspesen von 3 Prozent und Mehrwertsteuer, ausmachend CHF 4'281.95, angemessen. Rechtsanwältin B.________ wird demnach vom Kanton Bern für ihre Aufwendun-