66a StGB eine fünfjährige Landesverweisung ausgesprochen. Der qualifizierte Drogenhandel aus rein pekuniären Motiven gilt nach der Rechtsprechung als schwere Straftat, von welcher eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgeht (vgl. Urteil des BG 6B_834/2021 vom 5. Mai 2021 E. 2.4.1; BGE 139 I 145 E. 2.5; Urteil 66_1306/2019 vom 15. Oktober 2020 E. 3.2.4; je mit Hinweisen). Die Voraussetzungen von Art. 21 und 24 SIS-Verordnung für die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS sind daher erfüllt.